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   OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08   

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OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08 (https://dejure.org/2008,12487)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.07.2008 - 5 ME 152/08 (https://dejure.org/2008,12487)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 5 ME 152/08 (https://dejure.org/2008,12487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 PolNLVO ; § 29 Abs. 2 PolNLVO; Art. 33 Abs. 2 GG
    Möglichkeit des Abhängigmachens des Zugangs zum Eingangsamt einer höheren Laufbahn von der Art und Weise der Erlangung der Laufbahnbefähigung; Orientierung der Auswahl der Bewerber für einen das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahn betreffenden Dienstposten am Maßstab ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 2; ; NBG § 30 S. 1; ; NBG § 7 Abs. 1 Nr. 5; ; NBG § 8 Abs. 1; ; PolNLVO § 19; ; PolNLVO § 29 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn: Anforderungsprofil; Aufstieg; Bewerbungsverfahrensanspruch; Ernennung; Ernennungszuständigkeit; Laufbahn; Laufbahnaufstieg; Laufbahnbefähigung; Organisationsgewalt; Zuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Abhängigmachens des Zugangs zum Eingangsamt einer höheren Laufbahn von der Art und Weise der Erlangung der Laufbahnbefähigung; Orientierung der Auswahl der Bewerber für einen das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahn betreffenden Dienstposten am Maßstab ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 2 C 16.00

    Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Erledigung eines Rechtsstreits

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08
    Dieser Befähigungsnachweis wird durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützt und verleiht dem Antragsteller das Recht, entsprechend seiner Qualifikation bei der Besetzung öffentlicher Ämter berücksichtigt zu werden (ebenso für einen nur vorläufig zur Prüfung zugelassenen Aufstiegsbeamten, der die Aufstiegsprüfung bestanden hat: BVerwG, Urt. v. 12.4.2001 - BVerwG 2 C 16.00 -, BVerwGE 114, 149 ).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08
    Im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO kann die nachträgliche Begründung nicht in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, weil das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung dadurch verändert würde, dass sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 5 ME 235/07

    Anspruch eines Beamten auf Neubescheidung einer auf einer fehlerhaften Grundlage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08
    Im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO kann die nachträgliche Begründung nicht in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, weil das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung dadurch verändert würde, dass sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 5 ME 229/06

    Voraussetzungen der Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zur Besetzung der Stelle

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08
    Demgegenüber kann sich der Antragsgegner nicht auf die Rechtsprechung des Senats berufen, wonach dem Dienstherrn kraft seiner weiten personalpolitischen Organisationsgewalt die Befugnis zusteht, den Bewerberkreis zu beschränken, indem er als Kriterium des Anforderungsprofils eine durch Prüfung erworbene Laufbahnbefähigung von den Bewerbern verlangt (vgl.: beschließender Senat, Beschl. v. 28.09.2006 - 5 ME 229/06 - Urt. v. 24.04.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 31.03.2008 - 5 LC 42/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.05.2007 - 5 ME 116/07

    Streit über die Besetzung eines im Fachbereich des Geoinformationsdienstes der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08
    Im Wege der Ergänzung nach § 114 Satz 2 VwGO kann die nachträgliche Begründung nicht in beachtlicher Weise in das gerichtliche Verfahren eingeführt werden, weil das Wesen der ursprünglichen Auswahlentscheidung dadurch verändert würde, dass sie der Dienstherr gleichsam mit einem neuen argumentativen Unterbau versieht (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 30.1.2008 - 5 ME 235/07 - Beschl. v. 16.5.2007 - 5 ME 116/07 -, zitiert nach juris; Beschl. v. 14.01.2008 - 5 ME 317/07 -, m. N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2008 - 5 LC 42/07

    Gleichstellung von Lehrkräften, mit Befähigung für das Lehramt an Grundschulen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.07.2008 - 5 ME 152/08
    Demgegenüber kann sich der Antragsgegner nicht auf die Rechtsprechung des Senats berufen, wonach dem Dienstherrn kraft seiner weiten personalpolitischen Organisationsgewalt die Befugnis zusteht, den Bewerberkreis zu beschränken, indem er als Kriterium des Anforderungsprofils eine durch Prüfung erworbene Laufbahnbefähigung von den Bewerbern verlangt (vgl.: beschließender Senat, Beschl. v. 28.09.2006 - 5 ME 229/06 - Urt. v. 24.04.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 31.03.2008 - 5 LC 42/07 -).
  • VG Magdeburg, 03.02.2010 - 5 B 208/09

    Beamtenrechtlicher Laufbahnaufstieg eines Justizvollzugsbeamten

    Denn auch die Erlangung des Befähigungsnachweises ohne Laufbahnprüfung als sog. Bewährungsbewerber wird durch Art. 33 Abs. 2 GG geschützt und verleiht dem Beamten das Recht, entsprechend seiner Qualifikation bei der Besetzung öffentlicher Ämter berücksichtigt zu werden (Nds. OVG, B. v. 21.07.2008, 5 ME 152/08; JURIS); es vermag mithin kein hinreichendes Abgrenzungskriterium bei der Zulassung zum Aufstieg darstellen.

    Überwiegendes spricht dafür, dass die hier vorgenommene Differenzierung nach der Art des Erwerbs der Laufbahnbefähigung den Willen des Verordnungsgebers unzulässig korrigiert (vgl. dazu: Nds. OVG, B. v. 21.07.2008, 5 ME 152/08; JURIS).

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